Aufteilungsplan

Voraussetzungen für den CAD Zeichenservice “Erstellung von Aufteilungsplänen”

Um unseren CAD Zeichenservice für die Erstellung von Aufteilungsplänen in Anspruch nehmen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

Vorlage und Angaben

Um einen Aufteilungsplan erstellen zu können, benötigst du eine geeignete Vorlage. Diese kann ein vorhandener Grundriss, alte Bauunterlagen oder eine Handzeichnung sein.

Wichtig: Solltest du keine Vorlage zur Hand haben, können von dir erstellte Handzeichnungen die einzige Möglichkeit sein, um einen Aufteilungsplan zu schaffen. Beachte, dass Handskizzen häufig zu Nachfragen, Verzögerungen und Zusatzkosten führen können.

Detaillierte Raumangaben

Bitte gib eine genaue Übersicht über die räumliche Aufteilung und Nutzung des Gebäudes oder Bereichs an. Das umfasst:

  • Die Anzahl der Räume
  • Die Funktion der einzelnen Bereiche (z. B. Büro, Lager, Wohnraum)
  • Besondere Merkmale oder Anforderungen für bestimmte Zonen

Maßangaben

Für die Erstellung des Aufteilungsplans sind korrekte Maßangaben unerlässlich. Stelle sicher, dass du die Maße in Länge und Breite für alle relevanten Bereiche bereitstellst.

Gut zu wissen: Je detaillierter die Maßangaben sind, desto präziser kann der Aufteilungsplan erstellt werden.

Informationen zur Nutzung

Bitte teile uns mit, wie die einzelnen Bereiche genutzt werden sollen. Diese Angaben helfen uns, eine klare und präzise Darstellung der Raumaufteilung zu erstellen, die für Planung, Genehmigungen und Bauausführungen essenziell ist.

Zugang zu Informationen

Falls erforderlich, stelle sicher, dass wir Zugang zu deinem Objekt haben, um gegebenenfalls Maße direkt vor Ort zu nehmen oder weitere Informationen zu sammeln, die für die Erstellung des Aufteilungsplans notwendig sind.

Fazit

Mit den wesentlichen Angaben, insbesondere zu den Raumaufteilungen, Maßangaben und Nutzung, kannst du uns alle Informationen bereitstellen, um deinen Aufteilungsplan zu erstellen. Bei Fragen oder Schwierigkeiten stehen wir dir jederzeit zur Verfügung – schreibe uns einfach an.

Stand: 25. Oktober 2024