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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Free!
Letzte Aktualisierung: 25. August 2024

§ 1. Geltungsbereich

Free! bietet seine Dienstleistungen ausschließlich gemäß diesen Geschäftsbedingungen sowie den weiteren von Free! festgelegten Vertragsbedingungen an. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn alle genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsbedingungen vollständig Vertragsinhalt werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Free! nicht an, es sei denn, Free! hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Die AGB von Free! gelten auch dann, wenn Leistungen von Free! erbracht werden, obwohl dem Kunden entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bekannt sind.

§ 2. Allgemeine Regelungen

Free! stellt dem Kunden die im Angebot und in den Servicebeschreibungen beschriebenen Leistungen zur Verfügung. Diese können Daten, Dokumente oder Dienstleistungen umfassen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Free! werden automatisch Bestandteil des Vertrages.

Der Umfang der von Free! zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem Angebot und der von Free! erstellte Auftragsbestätigung.

Die Ergebnisse von Free! werden in der Regel von fachkundigen Kunden (z.B. Architekten, Ingenieuren) weiter bearbeitet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse vor der Nutzung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben zu überprüfen.

Free! besichtigt und vermisst die dargestellten Gebäude nicht, daher kann es zu Abweichungen zwischen den Zeichnungen und den tatsächlichen Objekten kommen.

Die bereitgestellten Dokumente dienen Free! lediglich als Grundlage für die Erstellung der Zeichnungen und Modelle.

Free! übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen, wie Maße und Flächen. Fehler in den Originalunterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen korrigiert und ergänzt. Aufgrund möglicher Fehlerquellen übernimmt Free! keine Garantie für eine fehlerfreie Übereinstimmung mit den Vorlagen.

Eine ungeprüfte Verwendbarkeit der Ergebnisse ist ausgeschlossen und nicht Teil des Leistungsversprechens.

Inhalte und Spezifikationen, die vom Kunden übermittelt und vom Angebot oder der Auftragsbestätigung abweichen, sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie von Free! in das Angebot und die Auftragsbestätigung aufgenommen werden.

Free! entscheidet, ob die Ergebnisse der Services über das Internet, per Post oder durch persönliche Übergabe beim Kunden bereitgestellt werden.

Für den Internetzugang und die Erreichbarkeit der Inhalte ist Free! nicht verantwortlich. Technische Probleme beim Internetzugang können zu Verzögerungen oder Problemen führen, für die Free! keine Haftung übernimmt.

Free! haftet nicht für Verzögerungen, Störungen oder andere Schäden, die durch solche technischen Probleme entstehen.

§ 3. Vertragsabschluss

Verträge zwischen Free! und dem Kunden kommen durch einen Vertragsschluss per E-Mail oder über das Internet (Bestellformular) zustande. Free! akzeptiert die Bestellung des Kunden in der Regel durch eine Bestätigungs-E-Mail oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Auf der Website von Free! sind keine verbindlichen Angebote auf Vertragsschluss enthalten. Die dort bereitgestellten Informationen stellen lediglich eine Einladung an die Kunden dar, Bestellungen abzugeben.

Free! kann zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Erfüllungsgehilfen) heranziehen.

Ablehnung von Aufträgen

Free! behält sich das Recht vor, einen Auftrag auch nach dessen Annahme abzulehnen, wenn sich herausstellt, dass die Anforderungen zu komplex sind. In einem solchen Fall wird der Kunde per E-Mail informiert und erhält eine Begründung. Mögliche Gründe für eine Ablehnung können sein:

1. Der Grundriss ist zu komplex.

2. Der Grundriss ist nicht lesbar.

3. Das übermittelte Format ist nicht lesbar.

4. Es fehlen notwendige Informationen zur Umsetzung.

In bestimmten Fällen kann Free! dem Kunden ein neues Kostenangebot unterbreiten.

§ 4. Projektverantwortliche

Der Kunde ist verpflichtet, die notwendige personelle, fachliche und technische Unterstützung für die Umsetzung des Projekts bereitzustellen. Insbesondere muss ein sachkundiger und entscheidungsbefugter Ansprechpartner benannt werden, der die erforderlichen Entscheidungen treffen kann und die Kommunikation mit Free! gewährleistet.

§ 5. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen bereitzustellen, die Free! benötigt, um die vereinbarten Leistungen termingerecht und professionell zu erbringen, einschließlich des Supports. Der Kunde unterstützt Free! durch angemessene Maßnahmen, um bei der Qualifizierung oder Lösung von Problemen zu helfen. Dies umfasst die Unterstützung bei der Durchführung von Checks, Tests und/oder der Verwendung anderer Diagnosetools und Programme.

Darüber hinaus kann Free! dem Kunden in begründeten Fällen Handlungsanweisungen erteilen, die der Kunde eigenverantwortlich gemäß den Anweisungen von Free! umsetzt.

§ 6. Pläne, Dokumente, Daten

Der Kunde ist verpflichtet, alle an Free! übergebenen Pläne, CAD-Daten und sonstigen Daten im Originalzustand aufzubewahren. Insbesondere hat der Kunde Sicherheitskopien der Pläne, Dokumente und Daten zu erstellen oder die Originale aufzubewahren, bevor er die Unterlagen zur Bearbeitung an Free! übermittelt.

Free! haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Plänen, Dokumenten oder Daten, es sei denn, Free! ist für die Vernichtung oder den Verlust der Daten grob fahrlässig oder vorsätzlich verantwortlich. Der Kunde hat durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen, dass Zeichnungen, Dokumente und Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

Der Kunde hat drei Möglichkeiten, Bestandspläne und Dokumente zu übermitteln:

a) Per Dateiupload

Free! stellt dem Kunden Zugang zu einem Datenserver bereit. Die Bestandspläne und Dokumente müssen in einem der folgenden Formate vorliegen: *.jpg, *.gif, *.png, *.tif, *.pdf. Komprimierte Datenpakete und selbstentpackende Dateien dürfen aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht verwendet werden.

b) Per E-Mail

Die Dokumente und Daten können per E-Mail an Free! gesendet werden.

c) Per Post

Die Bestandspläne und Dokumente können per Post an Free! gesendet werden. Die Gefahr für die vom Kunden an Free! gesandten Unterlagen geht auf Free! über, sobald die Pläne, Dokumente oder Dateien unbeschädigt bei Free! eingegangen sind. Auf ausdrückliche Aufforderung und gegen Bezahlung einer Gebühr gemäß Preisliste werden per Post zugesandte Bestandspläne und Dokumente zurückgesandt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben wird oder die Räumlichkeiten von Free! verlässt. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegt im Ermessen von Free!.

§ 7. CAD-Systeme, Datenformate

Die Wahl des eingesetzten CAD-Systems liegt grundsätzlich bei Free!.

Das Abgabeformat wird durch die Aufgabenstellung definiert und im Angebot allgemein beschrieben.

Free! verwendet in der Regel die neuesten Versionen der jeweiligen Software. Aufgrund von Unterschieden in Hard- und Software zwischen den Systemen von Free! und dem Kunden können Abweichungen in der Verarbeitbarkeit der elektronischen Daten auftreten. Eine Abwärtskompatibilität zu älteren Systemversionen kann nicht gewährleistet werden.

Sollten die Systeme des Kunden Einschränkungen beim Öffnen oder Bearbeiten der von Free! erstellten Ergebnisse aufweisen, die auf den Einsatz älterer Versionen oder nicht passende Lizenzierungen der Software zurückzuführen sind, entbindet dies den Kunden nicht von seinen Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen.

Um solche Probleme zu vermeiden, kann eine kostenpflichtige Testausgabe zur Freigabe vereinbart werden. Wurde keine Testdatei vereinbart, trägt der Kunde das Risiko von Abweichungen und ist zusätzlich verpflichtet, eventuell erforderliche Korrekturarbeiten zu vergüten.

§ 8. Vorhalten der Dokumente

Übergebene Pläne, Dokumente, Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden von Free! in der Regel nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin und zur Wahrung gesetzlicher Verpflichtungen hinaus aufbewahrt. Wenn keine ausdrückliche Vereinbarung über die Rückführung der übergebenen Dokumente und Daten nach Beendigung des Auftrags getroffen wurde, ist Free! berechtigt, diese Pläne, Dokumente und Daten zu vernichten.

§ 9. Internetspeicherplatz

Soweit Free! Zugriff auf einen Internetspeicherplatz ermöglicht, verpflichtet sich der Kunde, diesen Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Der Kunde hat anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass per Internet übermittelte Daten nicht vollständig vor dem Zugriff Dritter geschützt sind.

Der Verantwortungsbereich von Free! erstreckt sich auf die von Free! betriebenen Systeme und deren Anbindungsknoten an das Internet (Leistungsübergabepunkt / LÜP). Eine Verantwortung für die Übertragungswege bis zum Kunden kann Free! nicht übernehmen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass etwaige Zugangsdaten und Passwörter für die Nutzung streng vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird auch dafür sorgen, dass die Nutzer entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

§ 10. Normen und andere gesetzliche Regelungen

Sollten sich bei der Überprüfung der durch Free! erstellten Ergebnisse Unklarheiten mit geltenden Normen, Richtlinien oder gesetzlichen Regelungen ergeben, ist der Kunde verpflichtet, Free! unverzüglich darauf hinzuweisen. Free! ist nicht verpflichtet, die Gültigkeit und Richtigkeit der Normen, Richtlinien und gesetzlichen Regelungen zu prüfen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt beim Kunden.

§ 11. Änderungen der Leistungen

Beide Parteien können während der Laufzeit der vertragsgegenständlichen Vereinbarung Änderungen vorschlagen. Bei Änderungswünschen übermittelt der Kunde eine Anfrage in Textform. Free! prüft diese innerhalb von zehn Werktagen und teilt dem Kunden das Prüfergebnis sowie die Auswirkungen auf die vertraglichen Bedingungen mit. Der Kunde akzeptiert innerhalb von fünf Geschäftstagen die von Free! erstellten Vorschläge in Textform. Der Vertrag bleibt unverändert, wenn der Kunde die Vorschläge ablehnt oder Free! feststellt, dass eine gewünschte Änderung nicht möglich ist. Falls erkennbar ist, dass die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ein übliches Maß überschreiten, kann Free! nach vorheriger Zustimmung des Kunden die Aufwendungen für die Prüfung des Änderungswunsches gesondert in Rechnung stellen. Während der Prüfung von Leistungsänderungen durch Free! kann der Kunde eine Aussetzung der Leistungen verlangen. In diesem Fall kann Free! eine Teilabnahme der bis dahin erbrachten Leistungen verlangen.

§ 12. Lieferung, Liefertermine

Von Free! genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Free! kommt nur durch eine Mahnung in Textform durch den Kunden in Verzug. Die Mahnung kann erst nach Ablauf des nicht bindenden Lieferzeitpunktes ausgesprochen werden. In der Mahnung muss der Kunde eine angemessene Nachfrist gewähren. Ohne besondere Umstände sollte die Nachfrist mindestens vier Wochen betragen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten oder der Beibringung von Informationen im Verzug ist, um die Dauer der Behinderung oder angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von Free! nicht zu vertretenden Hindernissen, die auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten und behördlichem Eingreifen.

§ 13. Arbeitsergebnisse, Rechte, Weitergabe an Dritte

Free! räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Dieses Nutzungsrecht erlischt, sobald der Kunde zur Rückübertragung der Ergebnisse an Free! verpflichtet ist.

Die Weitergabe der von Free! erstellten Ergebnisse an Dritte ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, Free! hat die Weitergabe ausdrücklich und schriftlich genehmigt. Der Nachweis der Genehmigung muss Free! übermittelt werden.

§ 14. Vorbehalt des Eigentums und anderer Rechte

Das Eigentum an den von Free! zu überlassenden Gegenständen geht erst auf den Kunden über, wenn sämtliche zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden oder später entstehenden Forderungen von Free! aus dem Vertragsverhältnis erfüllt sind. Bei Erfüllungshalber Annahme durch Free! (insbesondere durch Scheck oder Wechsel) erfolgt der Eigentumsübergang erst nach Einlösung, d.h., sobald die Zahlung bei Free! eingegangen ist.

Im Falle von verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Free! nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Free! erklärt dies dem Kunden ausdrücklich.

Falls Software überlassen wird, erlischt mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Software. Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm angefertigten Kopien der Software zu löschen.

Soweit anstelle des Eigentums an Gegenständen Rechte übertragen werden, gelten die oben genannten Regelungen entsprechend.

§ 15. Untersuchungs- und Rügepflicht

Sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit den folgenden Bestimmungen:

a) Die Mängelanzeige des Kunden muss in Textform erfolgen.

b) Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme des Kunden vom Mangel anzuzeigen, spätestens jedoch bei Ablieferung der Ware, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war. Die Rechtzeitigkeit der Anzeige richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs bei Free!.

§ 16. Abnahme

Die folgenden Regelungen gelten nur, wenn vertraglich oder gesetzlich eine Abnahmepflicht besteht und eine Leistungsbeschreibung ausdrücklich Arbeitsergebnisse vorsieht, die von Free! erstellt werden. Die vertraglichen Bestimmungen zur Abnahme gelten auch für Teilabnahmen.

Die Abnahme kann nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.

Nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses muss der Kunde innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen die Annahme oder Ablehnung aufgrund von Mängeln in Textform erklären. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels liegt beim Kunden.

Bei Mängeln der Arbeitsergebnisse (ausgenommen Rechtsmängel) erfolgt die Nachbesserung durch Free! nach Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder durch erneute Erbringung des Arbeitsergebnisses.

Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, sobald der Kunde die Pläne, Dokumente oder gelieferten Dateien bearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Mängel nicht durch diese Änderungen verursacht wurden und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderungen nicht erschwert wird.

Bei Ablehnung der Annahme aufgrund von Mängeln muss der Kunde diese in Textform begründen und die auftretenden Probleme detailliert beschreiben. Nicht erhebliche Fehler müssen ebenfalls in der Abnahmeerklärung dargelegt werden; Free! wird diese gemäß dem Abschnitt „Rechte bei Mängeln“ beheben.

Sollte die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die Free! zu vertreten hat, endgültig scheitern, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag bezüglich des mangelhaften Teils zurücktreten.

Free! leistet Entschädigungen oder erstattet vergebliche Aufwendungen aufgrund eines Mangels nur im Rahmen der im Abschnitt „Haftung“ festgelegten Grenzen. Rechtsmängel werden gemäß dem Abschnitt „Schutzrechte Dritter“ behandelt.

Alle weiteren Mängelansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, ausgeschlossen.

Bei nicht erheblichen, vom Kunden nachgewiesenen Mängeln, die nicht behoben werden können, kann der Kunde die Zahlung mindern. Eine Beendigung des betreffenden Teils des Vertrags ist nur nach Ablauf einer angemessenen und erfolglosen Frist möglich.

Andere Ansprüche auf Mängel, die nicht beschrieben sind, sind ausgeschlossen.

Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht, wenn der Kunde die Leistungen außerhalb der vertraglichen Zwecke oder anderer relevanter Dokumentationen einsetzt, unsachgemäß verwendet, die Arbeitsergebnisse durch ihn oder Dritte modifiziert wurden oder äußere Einflüsse die Leistungsstörung verursachen. Ein Mangel ist ausgeschlossen, wenn Fehler in übergebenen Bestandsplänen oder Dokumenten, fehlerhafte oder unvollständige Informationen seitens des Kunden oder Softwareinkompatibilitäten im Verhältnis zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Formaten vorliegen.

Der Aufwand für die Prüfung und andere Leistungen im Zusammenhang mit nicht gerechtfertigten Mängelanzeigen kann von Free! dem Kunden in folgenden Fällen in Rechnung gestellt werden:

a) Der Kunde nutzt den kostenlosen Support nicht angemessen.

b) Der behauptete Mangel ist nicht nachweisbar.

c) Der Kunde kommt seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nach.

d) Der Kunde verwendet die Arbeitsergebnisse unsachgemäß.

Innerhalb von fünf Geschäftstagen nach der Mängelbeseitigung prüft der Kunde das Arbeitsergebnis erneut. Bestehen weiterhin erhebliche Abweichungen von den im Angebot vereinbarten Leistungen oder den Leistungen gemäß den AGB, kann der Kunde von den betreffenden Services zurücktreten.

Wenn der Kunde keine fristgerechte Abnahmeerklärung abgibt und das Arbeitsergebnis auch nicht ablehnt, gilt das Arbeitsergebnis als akzeptiert. Eine Abnahme erfolgt auch, wenn die Arbeitsergebnisse länger als fünf Tage verwendet werden.

Eine Kündigung seitens des Kunden entbindet nicht von der Abnahmeverpflichtung. Sind die erbrachten Leistungen (auch wenn nicht vollständig abgeschlossen) ohne wesentliche Mängel hergestellt, muss der Kunde die Abnahme erklären, auch wenn die Leistungen aufgrund der Kündigung nicht vollständig abgeschlossen wurden.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus diesem Abschnitt beträgt 1 Jahr nach der Abnahme oder Bereitstellung der Arbeitsergebnisse, ausgenommen sind Ansprüche wegen Personenschäden oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursachter Mängel, die Free! zu vertreten hat.

§ 17. Haftung

Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit: Die vertragliche und außervertragliche Haftung von Wunderloop GmbH für Schadensersatz wegen leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Nebenpflichten sowie für leicht fahrlässige außervertragliche Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für:

• Sach- oder Personenschäden,

• Verletzungen wesentlicher (Kardinal-)Pflichten,

• mittelbare oder unmittelbare Vermögensschäden, die durch einen Sach- oder Personenschaden verursacht werden.

Haftungsausschluss für Unternehmer und öffentliche Rechtsträger: Der Haftungsausschluss gilt für Kunden, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer) abschließen. Auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte sind, ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Kunden, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Haftungsbeschränkungen: Soweit der Haftungsausschluss nicht greift, wird die Haftung von Wunderloop GmbH für Schadensersatz wegen leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher und gesetzlicher Haupt- und Nebenpflichten wie folgt beschränkt:

• Vertragstypische Schäden: Wunderloop GmbH haftet nur für Schäden, die typischerweise bei einem Vertrag dieser Art auftreten. Mehrere Schäden aus Lieferungen identischer Sachen mit gleichen Mängeln gelten als ein einzelnes haftpflichtbegründendes Ereignis. Gleiches gilt für mehrere Schäden, die auf derselben Ursache basieren.

• Sach- und Personenschäden: Haftung für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden ist nur gegeben, wenn deren Entstehung typischerweise zu erwarten ist.

• Datenverlust: Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Anfertigung von Sicherungskopien erforderlich wäre.

Geltung der Haftungsbeschränkungen: Die Haftungsbeschränkungen gelten nebeneinander und zugunsten von Wunderloop GmbH.

Haftung für anfängliches Unvermögen: Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird nach den geltenden Bestimmungen beschränkt.

Haftung für Erfüllungsgehilfen: Die Regelungen gelten auch für Ansprüche des Kunden gegen Erfüllungsgehilfen sowie deren Erfüllungsgehilfen, gesetzliche Vertreter und Organe von Wunderloop GmbH.

§ 18. Gewährleistung

Haftung für zugesicherte Eigenschaften: Für zugesicherte Eigenschaften haftet Wunderloop GmbH unbeschränkt innerhalb der Reichweite der Zusicherung. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen dieses Paragraphen.

Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Die verschuldensabhängige Haftung von Wunderloop GmbH für Mangelfolgeschäden und Mangelschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, ist gemäß § 17 ausgeschlossen und gemäß § 17 beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden ist gemäß § 17 ausgeschlossen und gemäß § 17 beschränkt.

Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht:

• Ersatzlieferung und Nachbesserung: Wunderloop GmbH ist berechtigt, anstelle der Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder der Herabsetzung des Entgelts (Minderung) wegen eines Sachmangels nach eigener Wahl und auf eigene Kosten Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu leisten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Wandelung oder Minderung verlangen.

• Eingeschränkte Rechte: Soweit nicht neu hergestellte Sachen oder Leistungen geliefert werden, ist das Recht auf Wandelung und Minderung wegen eines Fehlers ausgeschlossen.

Werkvertragliches Gewährleistungsrecht: Soweit werkvertragliches Gewährleistungsrecht anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass das Recht des Kunden auf Ersatz der für die Selbstbeseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen nach § 633 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen ist.

Mietrechtliches Gewährleistungsrecht:

• Mängelbehebung: Mängel der Mietsache werden von Wunderloop GmbH nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von Wunderloop GmbH auf deren Kosten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

• Minderung: Der Kunde darf eine Herabsetzung des Entgelts (Minderung) nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt.

• Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht des Mieters wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 542 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.

• Haftung für Mängel bei Vertragsabschluss: Die verschuldensunabhängige Haftung von Wunderloop GmbH für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nach § 538 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.

§ 19. Zahlungen

Fälligkeit: Zahlungen sind eine Woche nach Zugang der Rechnung fällig. Für den Zeitpunkt der Zahlung, insbesondere für deren Rechtzeitigkeit, ist der Eingang des vollständigen Betrages bei Free! maßgeblich.

Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten: Bei Aufträgen über 1.000 Euro gelten folgende Modalitäten:

• 50% der Auftragssumme bei schriftlicher Auftragserteilung,

• 25% der Auftragssumme bei Fertigstellung,

• 25% der Auftragssumme bei Abnahme.

Verzug: Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtung trotz Zugang einer Rechnung nach Fälligkeit nicht, so kommt er 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen kommt der Kunde gemäß den in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Voraussetzungen in Verzug.

Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug ist Free! berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank per anno zu fordern. Das Recht zum Nachweis und Ersatz eines höheren Schadens bleibt unberührt; dasselbe gilt für das Recht des Kunden zum Nachweis eines geringeren Schadens. Unberührt bleibt das Recht, den für den Verzug mit einer Geldschuld geltenden gesetzlichen Zinssatz zu fordern.

Reklamation: Reklamationen über die Rechnungsstellung müssen schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Dabei sind der strittige Betrag und die Rechnungsnummer anzugeben, um eine Berichtigung der Rechnung oder eine Erteilung einer Gutschrift zu ermöglichen.

Umschreibung von Rechnungen: Wenn Rechnungen aus Gründen, die der Auftraggeber oder Rechnungsempfänger zu vertreten hat, umgeschrieben werden müssen, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro je Rechnung erhoben.

Verzugspauschale: Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung der Vergütung hat Free! Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro.

Steuern und Abgaben: Die Gebühren beinhalten in der Regel, mit Ausnahme der jeweils gültigen Umsatzsteuer, keine weiteren Steuern und/oder Abgaben, es sei denn, diese sind separat ausgewiesen. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach den jeweils aktuellen Sätzen der Preisliste abgerechnet. Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich zusätzlich zur Vergütung separat in Rechnung gestellt. Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht werden nur gemacht, wenn der Kunde aktiv nachweist, dass keine Umsatzsteuerpflicht besteht.

§ 20. Gefahrtragung

Geht das von Free! herzustellende Werk vor dessen Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere unabwendbare, von Free! nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise unter, ist der Auftraggeber zur Vergütung der bis dahin erbrachten Leistung verpflichtet.

§ 21. Abtretungsausschluss / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte des Kunden gegen Free! sind nicht übertragbar; § 354a HGB bleibt unberührt.

Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur statthaft, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 22. Textformerfordernis

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer von Free! eingeführter Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind in Textform niederzulegen.

Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen seitens Free! erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn Free! hierfür seine Zustimmung in Form von Text erteilt.

Das Textformerfordernis kann auch unter Nutzung eines entsprechenden elektronischen Verfahrens gewahrt werden, welches von Free! zur Verfügung gestellt wird.

Zur Erfüllung von Leistungserweiterungen und -einschränkungen, Spezifikationen und aller sonstigen Festlegungen kann Free! diese Dokumente elektronisch übermitteln und den Kunden um Übersendung eines elektronischen Angebots bitten.

Dies gilt nicht, wenn diesem Verfahren gesetzliche Schriftformerfordernisse entgegenstehen.

§ 23. Übersetzungen

Übersetzungen oder andere Sprachfassungen der Vertragsdokumente dienen lediglich zur Lesehilfe. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die Version in deutscher Sprache.

§ 24. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 25. Rechtswahl

Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag findet, unabhängig von dem rechtlichen Grund, das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausnahme des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (New York Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG 11.04.1980) und unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

Die Auslegung dieses Vertrags erfolgt in gleicher Weise ausschließlich nach deutschem Recht.