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Nutzungsbedingungen für CAD Serviceleistungen

Nutzungsbedingungen für CAD Serviceleistungen
Letzte Aktualisierung: 25. August 2024

Voraussetzungen für die Fertigung von CAD-Zeichnungen

Free! übernimmt keine planerischen Tätigkeiten. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Fertigung von Zeichnungen können nur umgesetzt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen durch den Kunden in geeigneter Form übermittelt wurden:

• Klare Darstellung: Die zu zeichnenden Sachverhalte müssen in leicht verständlicher Form übermittelt werden.

• Eindeutigkeit: Es werden nur eindeutige und klar definierte Sachverhalte umgesetzt.

Hinweis: Analogien oder Rückschlüsse, die sich aus der Gebäudegeometrie oder anderen planerischen Gegebenheiten ergeben, werden nur auf schriftliche Veranlassung des Kunden oder durch eine Vor-Ort-Begehung berücksichtigt.

• Maßstab: Die Darstellungen erfolgen grundsätzlich im Maßstab 1:100.

• Abstraktion: Die dargestellten Elemente werden abstrahiert, und Abweichungen zur DIN-gerechten Darstellung können vorkommen.

Angebotene Darstellungen bei erfüllten Voraussetzungen

• Oberflächengestaltung und Gliederung der Außenanlagen

• Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche

• Einrichtungen für den Verkehr

• Vereinfachte Darstellung der Fassadenflächen

• Dachneigungen und -formen

• Dachaufbauten und Kamine (maßlich exakt nur bei Vermessung, sonst schematisch)

• Darstellung der Außenkonturen von Wänden, Böden und Decken

• Symbolhafte Darstellung von:

• Treppen, Rampen, Schächten, Fahrstühlen, Rolltreppen

• Anbauteilen wie Lichtschächten, Vordächern, Balkonen, Erkern

• Freiliegenden Installationen und fest eingebauten Gegenständen

• Sanitärgegenständen und betriebstechnischen Anlagen

• Bemaßung

Zusätzliche Leistungen (gesondert zu beauftragen)

• Deckendurchbiegungen, Fußbodengefälle, Wandneigungen sowie Verformungen

• Bezeichnung von Baumaterialien und Farben

• Spannrichtungen von Decken im Grundriss

• Grundrissabweichungen vom rechten Winkel

• Darstellung angrenzender Bauwerke

• Dachneigungen und -formen der Nachbarbebauung

• Gesimse, Gewände und Verkleidungen

• Darstellung betriebstechnischer Anlagen, z. B. für Abwasser, Wasser, Heizung, Gas, Strom, Klima, Lüftung nach DIN EN 12792, Solarenergie nach IEC TR 261836, Wind- und Wasserkraft, Elektrotechnik nach DIN EN 61082, Sanitär nach ISO 4067-2 (symbolische Darstellung)

• Darstellung von Bauschäden

• Hinweise auf frühere Bauzustände und Nutzungen

• Miet- und Wohnrechte, Fensterrechte, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

• Bemaßung von:

• Senk- und Sickergruben

• Dachneigungen und -überständen

• Abmessungen von Dachaufbauten, Dachstühlen, Fachwerken, Gesimsen, Gewänden, Treppen, Rampen, Schächten, Schornsteinen und Vor- und Rücksprüngen

• Fest eingebauten Gegenständen

• Winkelangaben bei nicht rechten Winkeln (bei größeren Abweichungen und außerwinkligen Konstruktionen)

Erforderliche Informationen je nach Plantyp

• Sanitär- und Küchensymbole: Angaben zu Sanitärobjekten und Küchenutensilien müssen entweder symbolisch dargestellt oder per Handeintragung ergänzt werden.

• Türen und Fenster: Positionen und Aufschlagrichtungen müssen eindeutig aus den Vorlagen hervorgehen.

• Wände: Informationen über bauliche Veränderungen oder neue Wände müssen klar gekennzeichnet sein.

• Raumnutzung: Jede Raumnutzung (z. B. Bad, Küche, Wohnen) muss eindeutig in den Plänen eingetragen sein.

• Mobiliar: Möblierung wird nach Standardsymbolen dargestellt, wenn keine spezifischen Vorgaben vorhanden sind.

• Logo: Ein Logo muss bei Auftragserteilung hochgeladen und wird entsprechend positioniert.

• Nordpfeil: Eindeutige Nordrichtung muss in der Vorlage gekennzeichnet sein.

• Meterbalken: Setzt mindestens ein Raummass in der Vorlage voraus.

Zeichenstandards:

• DIN-Formate: Zeichnungen müssen auf definierten Papiergrößen (z. B. A3, A2) eingereicht werden.

• Schriftfeld: Titelblätter müssen grundlegende Projektinformationen enthalten.

• Maßstab: Standardmäßig wird der Maßstab 1:100 oder 1:50 verwendet.

• Layout: Jede Etage muss in einer separaten Datei gezeichnet werden.

• Schriftart: Verwendung von “Arial”, Texte parallel zur Wand im Uhrzeigersinn.

• Linienarten: Minimale Vielfalt an Linientypen, kontinuierliche und geschlossene Polylinien.

• Schraffur und Materialien: Wände müssen mit durchgehender Schraffur versehen sein, Farbcodierung für verschiedene Nutzungen.

• Raumnummern und Namen: Jeder Raum muss eine eindeutige Nummer und, falls vorhanden, den entsprechenden Namen haben.

• Ebenen: Verwenden Sie Ebenen nur bei tatsächlicher Nutzung; keine leeren Ebenen.

• Maße und Maßketten: Maße sind in Metern anzugeben, mit maximal zwei Nachkommastellen.

• Schraffuren und Farben: Schraffuren sollten an die Größe der Schnittfläche angepasst werden.

• Symbole: Verwenden Sie einfache geometrische Formen und Polylinien.

• Treppendarstellungen: Treppen werden gemäß den Anforderungen der DIN 18065 geplant und gezeichnet.

• DWG-Standard: Der Datenaustausch erfolgt über die DWG-AutoCAD-Schnittstelle.

Inkompatibilitäten der CAD-Programme

Die Erstellung von CAD-Zeichnungen kann nur einwandfrei erfolgen, wenn die verwendete Software beim Kunden den aktuellen technischen Anforderungen entspricht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Software auf die neueste Version zu aktualisieren. Probleme, die durch den Einsatz veralteter Softwareversionen entstehen, können von Free! nicht behoben werden.

Paper to CAD - Bestandspläne in CAD umwandeln

Voraussetzungen für die Vektorisierung allgemein

Die Pläne müssen gescannt vorliegen.

Standardleistung Vektorisierung

Die folgenden Einschränkungen gelten als Standardleistung und müssen vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden:

• Geometrische Umsetzung: Der Plan wird so weit wie möglich eins zu eins in CAD übertragen, basierend auf der geometrischen Darstellung der Linien.

• Einschränkungen bei der Konvertierung: Eine vollständige Konvertierung wird nicht gewährleistet. Technisch bedingte Abweichungen zwischen den Konvertierungsdaten und den Ursprungsdaten können auftreten.

• Umsetzungsbereich: Es werden nur Darstellungen innerhalb des Planrahmens umgesetzt.

• Texte: Texte werden erfasst und dargestellt, jedoch sind sie nicht Teil der Leistung. Abweichungen vom Originaltext können auftreten und werden nicht korrigiert.

• Maßabweichungen: Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen zwischen der gefertigten CAD-Zeichnung und dem Original auftreten. Dies kann durch Fehler in der Originalvorlage, Verzerrungen beim Scannen oder Maßdifferenzen durch manuelle Anpassungen bedingt sein.

• Fehlende Maßangaben: Wenn keine oder unvollständige Maßangaben im Plan vorhanden sind, werden die Zeichnungen anhand der ursprünglichen Größenverhältnisse umgesetzt. Es werden keine Maße durch Addition oder andere mathematische Operationen ermittelt.

• Einzelplanumsetzung: Es kann immer nur ein einzelner Plan maßlich exakt umgesetzt werden. Maßliche Zusammenhänge zu anderen Plänen können nicht hergestellt werden, insbesondere bei übereinanderliegenden Geschossplänen.

• Farbumsetzung: Die Farben in den Originalplänen können nur annäherungsweise in CAD umgesetzt werden.

Vektorisieren von Flächennutzungsplänen

Voraussetzungen für die Vektorisierung von Flächennutzungsplänen

• Die digitale Flurkarte muss als DWG- oder DXF-Datei vorliegen.

Standardleistung Vektorisieren Flächennutzungsplan

Die folgenden Einschränkungen gelten als Standardleistung und müssen vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden:

• Es gelten die bei der Standardleistung Vektorisieren genannten Einschränkungen.

• Umsetzung gemäß Legende: Es werden nur die gesetzlich verbindlichen Inhalte und Darstellungen der Pläne gemäß der Legende innerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt.

• Nicht umgesetzte Elemente: Höhenlinien und Baumsymbole werden nicht vektorisiert.

• Geltungsbereich: Es werden nur Darstellungen innerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt.

• Differenzdaten: Es werden nur die Differenzdaten zur digitalen Flurkarte gezeichnet. Linien und Objekte, die bereits in der digitalen Flurkarte enthalten sind, werden nicht vektorisiert, sondern direkt in die Zeichnung übernommen.

• Gebäude: Gebäude werden ausschließlich aus der digitalen Flurkarte übernommen.

Zusätzliche Leistungen Vektorisieren Flächennutzungsplan

Zusätzliche Leistungen können nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt erbracht werden:

• Zeichnen von Darstellungen außerhalb des Geltungsbereichs.

• Zeichnen von nachrichtlichen Festsetzungen.

• Zeichnen von Darstellungen des Grünordnungsplans innerhalb des Flächennutzungsplans.

• Individuelles Anpassen von Farben.

• Erstellen individueller Layerbelegungen.

Premiumleistung

Nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt kann eine Premiumleistung erbracht werden:

• Der Plan wird so weit wie möglich an die digitale Flurkarte angepasst.

Vektorisieren von Bebauungsplänen

Voraussetzungen für die Vektorisierung von Bebauungsplänen

• Die digitale Flurkarte muss als DWG- oder DXF-Datei vorliegen.

Standardleistung Vektorisieren Bebauungspläne

Die folgenden Einschränkungen gelten als Standardleistung und müssen vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden:

• Es gelten die bei der Standardleistung Vektorisieren genannten Einschränkungen.

• Umsetzung gemäß Legende: Es werden nur die gesetzlich verbindlichen Inhalte und Darstellungen der Pläne gemäß der Legende innerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt.

• Nicht umgesetzte Elemente: Höhenlinien und Baumsymbole werden nicht vektorisiert.

• Geltungsbereich: Es werden nur Darstellungen innerhalb des Geltungsbereichs umgesetzt.

• Differenzdaten: Es werden nur die Differenzdaten zur digitalen Flurkarte gezeichnet. Linien und Objekte, die bereits in der digitalen Flurkarte enthalten sind, werden nicht vektorisiert, sondern direkt in die Zeichnung übernommen.

• Gebäude: Gebäude werden ausschließlich aus der digitalen Flurkarte übernommen.

Zusätzliche Leistungen Vektorisieren Bebauungspläne

Zusätzliche Leistungen können nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt erbracht werden:

• Zeichnen von Darstellungen außerhalb des Geltungsbereichs.

• Zeichnen von nachrichtlichen Festsetzungen.

• Zeichnen von Darstellungen des Grünordnungsplans innerhalb des Bebauungsplans.

• Individuelles Anpassen von Farben.

• Erstellen individueller Layerbelegungen.

Premiumleistung

Nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt kann eine Premiumleistung erbracht werden:

• Der Plan wird so weit wie möglich an die digitale Flurkarte angepasst.

Zusätzliche Leistungen Vektorisieren

Zusätzliche Leistungen können nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt erbracht werden. Diese Leistungen müssen vor der Beauftragung vereinbart werden; nach der Beauftragung besteht kein Anspruch auf diese Zusatzleistungen. Zu den zusätzlichen Leistungen gehören unter anderem:

• Wandlung von Plankopf und Legende.

• Erstellen individueller Layerbelegungen.

• Erstellung von Flächen durch geschlossene Polylinien.

• Texterfassung und Erstellung von Raum- und Flächenstempeln.

• Speichern auf CD-ROM.

• Plotten.

• Verwendung von Vorgaben für Layernamen, Strichstärken und Zeichenstile des Auftraggebers.

• Anpassen an Farbwünsche des Auftraggebers.

• Bereitstellen von Testdateien.

• Speichern in anderen Datenformaten.

• Abholung und Versand.

3D Modelle - Anfertigung von 3D-Zeichnungen

Wir erstellen 3D-Gebäudemodelle für Fachplaner, Architekten und Bauherren. Diese Modelle umfassen exakte Maße, Flächen, Volumen und weitere spezifische Eigenschaften. Aus den 3D-CAD-Modellen können alle erforderlichen Pläne, wie Ansichten, Schnitte, Grundrisse und Perspektiven, abgeleitet werden.

Von uns erstellte 3D-Gebäudemodelle:

• Dienen als Grundlage für die Weiterbearbeitung in BIM.

• Sind in verschiedenen LOD (Level of Detail) ausführbar.

• Bilden die Basis für fotorealistische Darstellungen durch Renderings.

LOD - Level of Detail - Detaildarstellung in 3D-Modellen

Unsere 3D-Modelle werden nach vier unterschiedlichen Darstellungsarten (LOD) klassifiziert:

• LOD 100: Für einfache Massenmodelle.

• LOD 200/300: Standard für den Export im IFC-Format und für den Datenaustausch.

• LOD 400: Nur möglich anhand von Bestandsplänen, die diese Informationen enthalten und in das 3D-Modell übertragen werden.

Vorteile unserer 3D-Modelle:

• Verlässliche Basis für weiterführende Bearbeitungen.

• IFC-Format für flexible Weiterverwendung.

• Kompatibel mit führenden Energieberechnungssoftwarelösungen.

• Angepasstes Level of Detail (LOD) speziell für Energieberechnungen.

• Geprüft und verifiziert für den Einsatz mit Hottgenroth (HottCAD) und E-CAD (Cascados) für nahtlose Integration.

Spezifikationen für den Import in E-CAD

IFC-Modelle in guter Qualität können für die Arbeit in E-CAD bereitgestellt werden. Alle Teile der “Hülle” (Wände, Fenster, Türen, Dach, Decken) können korrekt importiert werden. Das 3D-Modell wird in einer vereinfachten 3D-Darstellung modelliert, wobei keine festen Einbauten und Anlagen enthalten sind, sondern nur die Gebäudehülle. Die Darstellung der Innenwände ist optional und nicht im Grundmodell enthalten.

Achtung: Aufgrund von Problemen mit der IFC-Schnittstelle werden Treppen, Wandöffnungen, Dachfenster, Oberlichtfenster und Vorhangfassaden nicht richtig erkannt. Wir stellen eine Excel-Tabelle mit vollständigen Informationen über diese Elemente zur Verfügung, damit sie korrekt berücksichtigt werden können.

As Built Services

Fertigung von CAD-Zeichnungen für Vermessungsarbeiten

Voraussetzungen

Die nachfolgend beschriebenen Leistungen zur Fertigung von CAD-Zeichnungen können nur umgesetzt werden, wenn:

• Free! die Voraussetzungen vor Ort erfasst hat oder

• Der Kunde die notwendigen Informationen in geeigneter Form übermittelt hat.

Die geeignete Form muss den zu zeichnenden Sachverhalt klar und verständlich darstellen. Es werden nur eindeutige Sachverhalte umgesetzt. Analogien oder Rückschlüsse, die sich aus der Gebäudegeometrie oder anderen planerischen Gegebenheiten ergeben, werden nur auf schriftliche Veranlassung des Kunden oder durch eine Vor-Ort-Begehung von Free! berücksichtigt. Die Darstellungen erfolgen grundsätzlich im Maßstab 1:100 und werden abstrahiert dargestellt. Alle Maße werden orthogonal aus dem Bauwerk ermittelt und orthogonal dargestellt.

Standardleistungen

Unter der Voraussetzung, dass die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, werden folgende Zeichnungsinhalte angeboten:

• Oberflächengestaltung und Gliederung der Außenanlagen

• Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche

• Einrichtungen für den Verkehr

• Vereinfachte Darstellung der Fassadenflächen

• Dachneigungen und -formen

• Dachaufbauten, Kamine (maßlich exakt nur bei Vermessung, ansonsten schematisch)

• Außenkonturen von Wänden, Böden und Decken

• Symbolhafte Darstellung von Treppen, Rampen, Schächten, Fahrstühlen, Rolltreppen

• Symbolhafte Darstellung von Anbauteilen wie Lichtschächten, Vordächern, Balkonen, Erkern

• Symbolhafte Darstellung von freiliegenden Installationen und fest eingebauten Gegenständen

• Symbolhafte Darstellung von Sanitärgegenständen und betriebstechnischen Anlagen

Bemaßung: Bei der Darstellung sind Abweichungen zur DIN-gerechten Darstellung möglich.

Zusätzliche Leistungen (gesondert zu beauftragen)

• Deckendurchbiegungen, Fußbodengefälle, Wandneigungen

• Bezeichnung von Baumaterialien und Farben

• Spannrichtungen von Decken im Grundriss

• Grundrissabweichungen vom rechten Winkel

• Darstellung angrenzender Bauwerke

• Dachneigungen und -formen der Nachbarbebauung

• Gesimse, Gewände und Verkleidungen

• Darstellung von betriebstechnischen Anlagen (Abwasser, Wasser, Heizung, Gas, Strom, Klima, Lüftung) nach DIN EN 12792

• Darstellung von Bauschäden

• Hinweise auf frühere Bauzustände und Nutzungen

• Miet- und Wohnrechte, Fensterrechte, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte

Kontrollmessungen

Voraussetzungen

Es liegen Planunterlagen im CAD-Format vor.

Kontrollmessungen

• Die Räume werden vor Ort durch eine Begehung auf Übereinstimmung mit den vorhandenen Plänen überprüft.

• Dabei werden relevante Objekte zur Prüfung der Maßhaltigkeit identifiziert und mittels geeigneter vermessungstechnischer Verfahren überprüft.

• Es werden Raumlängen und -breiten innerhalb eines Toleranzbereichs von ±5,0 % erfasst; bei kleinen Räumen sind Abweichungen von 5 cm in Länge und Breite zulässig.

• Die gebaute Realität wird stichprobenartig mit den CAD-Plänen abgeglichen. Änderungen innerhalb des Toleranzbereichs führen nicht zu Anpassungen der CAD-Pläne. Größere Abweichungen erfordern eine zusätzliche Vermessung, die nicht Teil der Standardleistung ist.

Zugänglichkeit

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Räume frei zugänglich sind. Nicht zugängliche Räume werden nicht vermessen, aber dennoch mit einem Näherungswert abgerechnet. Es werden nur unmittelbar mit dem Gebäude verbundene Gebäudeteile erfasst. Garagen und Nebengebäude werden gesondert vergütet.

Vermessung und Dokumentation des Baubestands

Voraussetzungen

• Zu vermessende Räume müssen frei zugänglich, unverbaut und begehbar sein.

Standardleistungen

• Erstellung von Stockwerksgrundrissen in orthogonaler Strichzeichnung im Maßstab 1:100.

• Bauschäden, Verwerfungen und Durchbiegungen werden nicht aufgenommen.

• Bemaßung enthält die tatsächlich vorhandenen Maße. Es gelten die DIN 1356-6 Teile. Alle Maße werden orthogonal aus dem Bauwerk ermittelt und orthogonal dargestellt.

Ausgeschlossene Leistungen, wenn nicht explizit angeboten:

• Lageplan M1:500

• Schnitte, Ansichten

• Ansichten mit Geländeverlauf

• Fotografie und messtechnische Dokumentation

Zusätzliche Leistungen (gesondert zu beauftragen)

• Verringerung der maßlichen Toleranz unter 5%

• Fertigen von Drucken auf Papier (Plotten)

• Erstellen von PDF-Dateien

• Erstellung eines Raumbuchs und einer Dokumentation

• Erstellung eines Lageplans, Ansichtsdarstellungen, Schnittzeichnungen

• 3D-Darstellungen, Rendering, Animationen

• Recherchen zu Grundstücksinformationen, Baulasten, Grundbucheintragungen, etc.

Product Add Ons

Georeferenzieren

Voraussetzungen Georeferenzieren

Die Pläne liegen gescannt vor. Zur Georeferenzierung werden Referenzobjekte benötigt. Es sind entweder Koordinaten auf den Plänen eingetragen oder Katasterkarten vorhanden, entweder in gescannter Form mit Koordinaten oder in Form von digitalen GIS-Daten im AutoCAD DWG Format.

Standardleistung Georeferenzieren

Angeboten wird die affine Transformation mit 4 Eckpunkten von bereits in Rasterform vorliegenden Plänen auf Basis von vorhandenen Koordinaten.

Zusätzliche Leistungen Georeferenzieren

Free! erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der jeweils gültigen Preisliste richtet, insbesondere folgende zusätzliche Leistungen:

• Verwendung der digitalen Flurkarte als Referenzobjekt

• Verwendung alternativer Referenzobjekte zur Georeferenzierung

• Trapeztransformation mit mindestens 10 Punkten

• Trapeztransformation mit mindestens 15 Punkten

• Trapeztransformation mit mindestens 20 Punkten

• Trapeztransformation mit beliebig vielen Punkten

Scannen

Voraussetzungen Scannen

Die Pläne liegen gerollt oder gefaltet auf transparente Folien oder in Papierform vor. Die Pläne weisen keine oder nur geringe Beschädigungen auf; insbesondere Risse oder Löcher sind fachgerecht geklebt. Es finden sich keine Metallklammern oder den Papiereinzug behindernde Teile an oder auf den Plänen. Falls die Planunterlagen die Breite von ca. 1,05 Meter überschreiten, können die Pläne nur gescannt werden, wenn die Planunterlagen geschnitten werden. Das Schneiden wird nach Aufwand abgerechnet. Angebote sind nur für die DIN-Größen verbindlich. Pläne in Übergrößen oder Pläne, die sich aus vorgenannten oder sonstigen Gründen nicht mit einem Einzugsscanner bearbeiten lassen, werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten für das Scannen die Preislisten in der jeweils gültigen Fassung.

Standardleistung Scannen

Die Planunterlagen werden je nach Vorlage farbig oder in Graustufen oder schwarzweiß gescannt. Standardmäßig beträgt die Auflösung 300 dpi.

Free! erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der jeweils gültigen Preisliste richtet, insbesondere folgende zusätzliche Leistungen:

• Entfernen von Metallklammern oder ähnlichen Gegenständen

• Scannen von Übergrößen

• Schneiden von übergroßen Planunterlagen

• Fachgerechtes Verkleben von geschnittenen Planunterlagen

• Testscans zur Feststellung der optimalen Einstellungen

• Speichern in anderen Datenformaten

• Beschriften der Scans gemäß Informationen auf dem Plankopf

• Speichern auf einer CD-ROM oder DVD

• Abholung und Versand der Planunterlagen

Garantien

Geld-zurück-Garantie

Free! bietet eine 10-tägige Geld-zurück-Garantie an. Der Anspruch des Kunden auf Erbringung dieser Garantieleistung erfolgt nach den folgenden Maßgaben:

a) Der Kunde hat wesentliche Mängel festgestellt.

b) Der Kunde hat diese wesentlichen Mängel eindeutig und vollständig beschrieben und mit Screenshots zur besseren Nachvollziehbarkeit illustriert und die Mängel innerhalb von 10 Tagen nach der Zurverfügungstellung des Links zum Download der Ergebnisse in Textform an Free! mitgeteilt.

c) Free! hat den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist durch zwei Versuche nicht beseitigen können.

d) Der Kunde hat Free! durch angemessene Aktivitäten bei der Lösung des Problems unterstützt.

e) Der Kunde hat in Textform beschrieben, warum der Mangel nach wie vor besteht und weist nach, dass die Teil-Ergebnisse auch in den mängelfreien Teilen des Werkes nicht von Seiten des Kunden verwendet werden.

f) Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen, aus Gründen die Free! zu vertreten hat, endgültig fehl, kann der Kunde die Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern oder von dem vom Mangel betroffenen Teil der Leistung zurücktreten.

30-tägige Zufriedenheitsgarantie

Die 30-tägige Zufriedenheitsgarantie von Free! gilt nur für monatliche Abonnements. Im Rahmen dieser Richtlinie ist der Kauf eines monatlichen Free!-Abonnements für eine vollständige Rückerstattung berechtigt, wenn diese spätestens 30 Tage nach dem ursprünglichen Anmeldedatum angefordert wird. Dies gilt nicht für Verlängerungen. Wir behalten uns das Recht vor, jede Rückerstattung abzulehnen.

Qualitätsgarantie

Wir wenden ein sehr hohes Maß an Sorgfalt auf, um Ihre Bestandspläne akkurat und bei Bedarf nach Ihren Vorgaben zu erstellen. Durch integrierte Qualitätssicherungsprozesse sichern wir eine kontinuierliche Exzellenz in den Ergebnissen zu.

a) Gültig bei der Wandlung von Papierplänen in CAD: Sie erhalten hochgenaue CAD-Dateien, welche zu ca. 98 % in den geometrischen Ergebnissen den Vorlagen entsprechen. Sollten Sie trotzdem einmal mit den gelieferten Ergebnissen nicht zufrieden sein, arbeiten wir Ihre Dateien nach, bis deren Qualität Ihren Anforderungen entspricht.

Termingarantie

Sie erhalten Ihre Pläne in der Regel zum vereinbarten Termin. Sie können uns Ihren Wunschtermin für die Lieferung mitteilen, wenn Sie ein individuelles Angebot von uns einholen. Nach Prüfung unserer Kapazitäten stellen wir uns gern auf Ihre Lieferwünsche ein.

Bei Verzögerungen, die durch die Qualitätssicherungsprozesse auftreten, verlängert sich der Auslieferungstermin entsprechend der notwendigen Zeit für die Nachbearbeitung. In der Regel wird der Kunde darüber per E-Mail informiert.

Preisgarantie

Voraussetzung

Die Leistung ist vergleichbar

Wir garantieren nicht nur die höchste Qualität, sondern auch den besten Preis. Dies ermöglichen wir durch ständige Optimierung und Weiterentwicklung unserer Verfahren. Sofern Ihnen ein günstigeres Angebot bei vergleichbarer Leistung vorliegt, lassen Sie uns dieses bitte zukommen. Wir erstellen Ihnen danach ein Angebot mit einem Rabatt unserer Wahl auf den Ihnen vorliegenden Preis.