Voraussetzungen für den CAD-Zeichenservice „Flucht- und Rettungspläne“
Um Ihnen präzise und normgerechte Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 4844-3 und BGV A8 bereitzustellen, sind einige wesentliche Voraussetzungen seitens des Kunden erforderlich. Diese Anforderungen unterstützen eine genaue Planung und erleichtern die Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Bereitstellung aktueller Bau- und Fluchtpläne
Für die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne benötigen wir aktuelle Bauzeichnungen und bestehende Fluchtwegpläne. Diese Dokumente sind essenziell, um die genaue Lage der Fluchtwege, Zugangspunkte und Sicherheitsausstattungen festzuhalten und korrekt darzustellen.
Zugang zur Immobilie für eine Vor-Ort-Begehung
Eine Begehung der Immobilie ist notwendig, um den Abgleich zwischen den Plänen und den tatsächlichen Gegebenheiten sicherzustellen. Diese Vor-Ort-Begehung dient dazu, Fluchtwege, Brandschutzeinrichtungen und Raumnutzung zu überprüfen und etwaige Abweichungen zu dokumentieren.
Angaben zu Brandschutz- und Sicherheitsausstattung
Geben Sie detaillierte Informationen zu den Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Brandmelder) sowie besonderen Gefahrenbereichen an. Diese Angaben helfen dabei, alle sicherheitsrelevanten Elemente exakt im Plan zu platzieren.
Liste der Notrufnummern und Verhaltensanweisungen
Für die Erstellung der Pläne benötigen wir eine vollständige Liste der Notrufnummern und Verhaltensanweisungen für die jeweiligen Evakuierungsszenarien. So stellen wir sicher, dass alle Informationen den Sicherheitsstandards entsprechen.
Anforderungen an Beschilderung und Leitsysteme
Falls bereits ein Leitsystem vorhanden ist oder bestimmte Beschilderungsanforderungen bestehen, geben Sie dies bitte an. Diese Informationen sind wichtig für die Planung und Visualisierung der Beschilderung, um eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.
Abstimmung und Freigabe mit der zuständigen Behörde
Da Flucht- und Rettungspläne durch die zuständigen Behörden freigegeben werden müssen, benötigen wir Informationen zur regionalen Feuerwehr oder anderen zuständigen Stellen. Alle anfallenden Gebühren für diese Abstimmung werden ohne Aufpreis an Sie weiterberechnet.
Format und Sonderwünsche
Unsere Pläne werden standardmäßig auf wasser- und abriebfeste Folie gedruckt. Falls spezielle Anforderungen an das Druckformat oder zusätzliche Sonderwünsche bestehen, teilen Sie uns diese bitte frühzeitig mit, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Bestätigung der zweijährigen Prüfungsintervalle
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen müssen die Flucht- und Rettungspläne mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Stellen Sie sicher, dass eine sachkundige Person für die regelmäßige Überprüfung der Pläne benannt ist, um den aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen.
Kontaktperson für Rückfragen und Freigaben
Bitte benennen Sie eine Kontaktperson, die während der Erstellung und bei eventuellen Rückfragen zur Verfügung steht. Diese Person sollte für die Freigabe der Entwürfe und die Koordination der behördlichen Abstimmungen zuständig sein.
Mit diesen Voraussetzungen gewährleisten Sie eine schnelle und normgerechte Erstellung Ihrer Flucht- und Rettungspläne, die eine sichere Grundlage für die Evakuierung und den Brandschutz Ihrer Immobilie bieten.
Erstellungsdatum: November 2024