Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Voraussetzungen für den CAD-Zeichenservice „Berechnung gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV)“

Damit wir Ihnen eine präzise Wohnflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) bereitstellen können, sind folgende Voraussetzungen seitens des Kunden zu erfüllen. Diese gewährleisten, dass die Berechnung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und als verlässliche Basis für Miet- und Kaufpreisgestaltung dient.

Bereitstellung der Bau- und Planungsunterlagen

Stellen Sie vollständige Baupläne und Planungsunterlagen des Objekts zur Verfügung. Diese Unterlagen sind die Basis für die genaue Ermittlung der Wohnfläche und ermöglichen die gesetzeskonforme Flächenberechnung.

Maßangaben und Raumhöhen

Die Baupläne sollten klare und genaue Maßangaben sowie Raumhöhen enthalten, um alle Flächen korrekt berechnen und beispielsweise Flächen unter Dachschrägen oder Treppen gemäß den Vorgaben der WoFlV berücksichtigen zu können.

Informationen zu Balkonen, Terrassen und Loggien

Geben Sie detaillierte Informationen zur baulichen Gestaltung von Balkonen, Terrassen und Loggien an. Diese werden gemäß WoFlV anteilig zur Wohnfläche gezählt, wobei der Anteil je nach Bauweise 25% bis maximal 50% betragen kann.

Angaben zu beheizten Räumen

Falls vorhanden, ist es wichtig, Informationen über beheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und andere geschlossene Räume anzugeben, da diese gemäß WoFlV voll zur Wohnfläche zählen, wenn sie beheizbar sind.

Berücksichtigung besonderer Flächen

Nischen, Pfeiler, Säulen oder Schornsteine sollten in den Bauplänen verzeichnet sein. Diese werden je nach Abmessung zur Wohnfläche hinzugezählt, falls sie spezifische Höhen- und Flächenvorgaben erfüllen.

Zugänglichkeit der relevanten Räume

Für eine präzise Wohnflächenberechnung müssen alle relevanten Räume für eine mögliche Vermessung zugänglich sein. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Überprüfung vor Ort erfolgen, um alle Flächen nachzumessen.

Zusätzliche Angaben zu Keller- oder Dachflächen

Falls bestimmte Keller- oder Dachflächen in die Wohnfläche einbezogen werden sollen, stellen Sie sicher, dass die notwendigen Daten zur Raumhöhe und Belichtung vorliegen. Dies ist in einigen Bundesländern Voraussetzung für die Anrechnung dieser Flächen als Wohnfläche.

Mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen können wir sicherstellen, dass die Wohnflächenberechnung gemäß WoFlV alle erforderlichen Details und Vorschriften abdeckt, um eine verlässliche Grundlage für Ihre Immobilienprojekte zu schaffen.

Erstellungsdatum: November 2024